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PFLEGEGELD UND PFLEGESACHLEISTUNGEN
PFLEGEGELD -
Hierbei handelt es sich um eine Geldleistung aus der Pflegeversicherung, die der Pflegebedürftige erhält. Es bleibt Pflegebedürftigen die Entscheidung überlassen, wofür sie das Geld verwenden – eine wichtige Voraussetzung, um auch im Pflegefall selbstbestimmt handeln zu können. Üblicherweise gibt er oder sie das Pflegegeld als finanzielle Anerkennung an die Personen weiter, die ihn bzw. sie pflegen und betreuen.
Pflegegeld wird gezahlt, wenn die häusliche Pflege von Angehörigen oder anderen Personen übernommen wird. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Für die ab 2017 geltenden Pflegegrade beläuft sich das Pflegegeld monatlich auf :
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Pflegegrad 1 (neu) : Anspruch Beratungsbesuche halbjährig
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Pflegegrad 2 (früher Pflegestufe I) : 316,- € monatlich
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Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe II) : 545,- € monatlich
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Pflegegrad 4 (früher Pflegestufe III) : 728,- € monatlich
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Pflegegrad 5 (Härtefall) : 901,- € monatlich
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Pflegestufe 0 „mit Demenz“ (jetzt Pflegegrad 2) : 316,- € monatlich
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Pflegestufe I „mit Demenz“ (jetzt Pflegegrad 3) : 545,- € monatlich
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Pflegestufe II „mit Demenz“ (jetzt Pflegegrad 4) : 728,- € monatlich
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Pflegestufe III „mit Demenz“ (jetzt Pflegerad 5) : 901,- € monatlich
PFLEGESACHLEISTUNGEN -
Das Leistungsangebot zur häuslichen Pflege/Seniorenbetreuung, das von professionellen ambulanten Pflegediensten erbracht wird, wird unter dem Begriff (ambulante) „Pflegesachleistungen“ zusammengefasst. Welche Leistungen konkret erbracht werden, hängt vom individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen ab. Die Höhe der Leistung hängt wie beim Pflegegeld vom jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Pflegesachleistungen werden in den Bereichen Grund- und Behandlungspflege, Beratung, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung angeboten. Bei erhöhtem Bedarf besteht ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen können für so genannte niederschwellige Betreuungsangebote verwendet werden.
So haben sich ab 1.1.2017 die Pflegesachleistungen geändert :
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Pflegegrad 1 (neu) : 125,- € monatlich
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Pflegegrad 2 (früher Pflegestufe I) : 689,- € monatlich
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Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe II) : 1.298,- € monatlich
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Pflegegrad 4 (früher Pflegestufe III) : 1.612,- € monatlich
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Pflegegrad 5 (früher „Härtefall“) : 1.995,- € monatlich
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Pflegegrad 2 (früher Pflegestufe 0 „mit Demenz“) : 689,- € monatlich
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Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe I „mit Demenz“) : 1298,- € monatlich
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Pflegegrad 4 (früher Pflegestufe II „mit Demenz“) : 1.612,- € monatlich
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Pflegegrad 5 (früher Pflegestufe III „mit Demenz“) : 1.995,- € monatlich
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Pflegegrad 5 (früher „Härtefall mit Demenz“) : 1.995,- € monatlich
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