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STUNDENWEISE SENIORENBETREUUNG  Individuelles Angebot in Ihrer Region.

Wir bieten Ihnen unsere Leistungen in der stundenweisen Seniorenbetreuung im gesammten Landkreis Bad Kreuznach an.

Unterstützung im Alltag, in der Freizeit und im Haushalt: Stundenweise Seniorenbetreuung (§ 45 a SGB XI)

Viele ältere Menschen brauchen Unterstützung im Alltag. Aber sie sind nicht darauf angewiesen, in allen Lebenslagen beziehungsweise rund um die Uhr betreut zu werden. Daher bieten wir Ihnen nun auch eine stundenweise Seniorenbetreuung an, die Sie im Haushalt unterstützt, im Alltag entlastet und für Unterhaltung sorgt. Dieses neue Konzept haben wir mit unseren Partnern bei der CareWork Seniorenhilfe Deutschland geschaffen.

Die von uns eingesetzten Betreuungskräfte sind den Umgang mit älteren Menschen und Pflegebedürftigen gewohnt und entsprechend für diese wichtige Aufgabe geschult beziehungsweise sensibilisiert. Von einer Betreuung für wenige Stunden in der Woche bis hin zu täglichen Betreuungsleistungen können wir flexibel auf Ihre individuellen Wünsche und Ansprüche eingehen. Auch die Aufgaben der stundenweisen Betreuung lassen sich passgenau auf Ihren persönlichen Bedarf und die zu fördernden Fähigkeiten anpassen.

Welche Leistungen können Sie in der stundenweisen Seniorenbetreuung erwarten?

Die Leistungen der stundenweisen Seniorenbetreuung in Haushalt, Alltag und Freizeit sind weitreichend und entsprechen bis auf die ausdrücklich ausgenommene Grundpflege, grundsätzlich denen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte 24-Stunden-Betreuung):

  • Reinigungs- und Pflegearbeiten rund um Wohnung und Haus

  • Waschen, Bügeln, Putzen, Bring- und Abholdienste

  • Einkaufsservice und Botengänge

  • Zubereitung der Mahlzeiten

  • Leichte Gartenarbeiten und Grabpflegearbeiten

  • Versorgung von Pflanzen und Kleintieren

  • Büroarbeiten und Hilfe bei Schriftverkehr

  • Begleitung zu Terminen, Feiern und Erledigungen

  • Spaziergänge und Freizeitaktivitäten

  • Unterhaltung und Gesellschaftsspiele

  • Sozialpädagogische Beratung im Bereich des seniorengerechten Lebens

Wichtig ist auch, dass die Betreuungspersonen für die stundenweise Seniorenbetreuung gemäß § 45 a SGB XI auch bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit tätig werden können.

Wir wissen: Hilfe und Unterstützung ist insbesondere in Zeiten von Krankheit und Pflegebedürftigkeit wichtig. Unsere stundenweise eingesetzten Betreuungspersonen übernehmen zahlreiche Aufgaben und Leistungen in gesundheitlich schwierigen Situationen. Dazu gehören:

  • Begleitung zu Terminen bei Ärzten, Kliniken und Therapie-Maßnahmens

  • Personen- und Krankenbeförderung

  • Förderung der persönlichen Mobilität

  • Unterstützung bei der Kommunikation

  • Bewegungsangebote

  • Kontakt und Schriftverkehr mit Krankenkassen und Behörden

  • Gepäck für Kur- und Klinikaufenthalte zusammenstellen

  • Arzt- und Therapie-Termine planen

  • Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige im Rahmen der Verhinderungspflege

 

Die Kosten der stundenweisen Seniorenbetreuung

Wir regeln die stundenweise Seniorenbetreuung gemäß § 45 a SGB XI mit Ihnen durch einen rechtssicheren Vertrag. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und wissen genau, was Sie erwarten können und welche Kosten auf Sie zukommen. Die Kosten für die stundenweise Seniorenbetreuung werden fair und transparent abgerechnet und orientieren sich an folgenden Kriterien:

  • Der Stundensatz beträgt 36 Euro. Die Berechnung erfolgt je angefangener Viertelstunde.

  • Für Betreuungsleistungen an Sonn- und Feiertagen wird pro Stunde ein Zuschlag in Höhe von drei Euro berechnet.

  • Die Fahrtkosten der eingesetzten Betreuungskraft betragen für die Hin- und Rückfahrt 40 Cent pro Kilometer.

Die Abrechnungen werden monatlich und unter Beifügung von genau dokumentierten Stundennachweisen und Leistungsprotokollen erstellt. Eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen ist nach Abtretungserklärung in vielen Fällen möglich. Sie als Kunde erhalten selbstverständlich Kopien aller Abrechnungen. Da die von uns angebotene stundenweise Seniorenbetreuung den Regelungen nach § 45 a SGB XI zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag entspricht, werden die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehungsweise den Pflegekassen und Krankenkassen anerkannt.

Sie können daher unter gewissen Bedingungen folgende finanzielle Entlastungen erhalten:

  • von der Pflegekasse den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro ab Pflegegrad 1

  • von der Pflegekasse das Pflegegeld ab Pflegegrad 2

  • von der Pflegekasse die Umwandlung nicht genutzter Sachleistungen in einen finanziellen Zuschuss

  • von der Pflegekasse Leistungen der Verhinderungspflege

  • die steuerliche Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen im Rahmen der Steuererklärung

Auf diese Weise können Sie die Kosten der stundenweisen Seniorenbetreuung maßgeblich reduzieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der finanziellen Planung und erklären Ihnen, wie Sie die Ihnen zustehenden öffentlichen Leistungen bestmöglich nutzen können.

Wir beraten Sie gerne!

Sie haben Interesse an unseren Dienstleistungen in der stundenweisen Seniorenbetreuung? Dann sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Beratungsgespräche sind und bleiben selbstverständlich kostenfrei, damit Sie für Ihre Entscheidung alle Informationen erhalten, die Sie wirklich benötigen. Für ein Gespräch und Ihre Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an unter 06758 384 99 60 oder kontaktieren Sie uns per E-mail an betreuer@24stundenbetreut.com

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

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