KOSTEN UND ERSTATTUNGSLEISTUNGEN
WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN FÜR EINE
24-STUNDEN-BETREUUNG.
Wir rechnen Ihnen gegenüber fair und transparent ab. Wir erstellen Ihnen unverbindlich ein persönliches Angebot, das an Ihre Situation und Ihren Betreuungsbedarf angepasst wird. Dies leisten wir auf Basis des von Ihnen zugesandten Fragebogens.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich von uns beraten, informieren und überzeugen zu lassen. Wenn wir Sie überzeugt haben und Ihnen ein Personalvorschlag zusagt, starten wir alle organisatorischen Abläufe, damit Ihre Betreuungskraft schnellstmöglich anreisen und ihren Betreuungsaufgaben nachkommen kann. Für die auf diesem Wege erfolgte Einrichtung Ihres Betreuungsauftrages berechnen wir Ihnen einmalig, direkt zu Beginn der 24 Stunden Betreuung, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 369,00 €. In diesem Rahmen bieten wir Ihnen eine 14 tägige Zufriedenheitsgarantie. Sind Sie innerhalb von 14 Tagen unzufrieden und wollen kündigen, erstatten wir Ihnen die Bearbeitungsgebühr zurück. Es kommen keine versteckten Kosten wie Vermittlungsgebühren oder Reisekosten auf Sie zu.
Ausgehend von einem monatlichen Grundkostenbetrag von 2.650 Euro ist es maßgebend, welche Situation in Ihrem Haushalt vorliegt und welche Anforderungen Sie an die Betreuungskräfte haben. In dem Preis, den wir in Ihrem individuellen Angebot berechnen, fließen folgende Fragen mit ein:
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Wie viele Personen leben im Haushalt?
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Ist Nachtarbeit zu leisten? Nur gelegentlich oder regelmäßig?
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Muss bei der Grundpflege unterstützt werden? Wie umfangreich ist diese?
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Welche Deutschkenntnisse erwarten Sie von Ihrer Betreuungskraft?
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Gibt es weitere Fähigkeiten die Ihnen wichtig sind, z.B. Führerschein?
Hinzu kommen Unterkunft und Verpflegung, die von Ihnen zur Verfügung zu stellen sind. Sollten Sie die Dienste der Betreuungskräfte auch an den folgenden Feiertagen in Anspruch nehmen, müssen Sie weitere Zuschläge berücksichtigen:
An Ostern (Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag) fallen pro Feiertag 50 Euro an. An Weihnachten und Neujahr (1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Neujahr) sind es pro Feiertag je 100 Euro.
Die monatlichen Kosten können demnach bis 3.000 Euro steigen , in einzelnen Fällen auch darüber liegen.
Gerne sprechen wir mit Ihnen ausführlich über Ihren notwendigen Betreuungsbedarf, beraten Sie detailliert über die Kosten und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot. Dies ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich.
WELCHE STAATLICHEN ZUSCHÜSSE GIBT ES ZUR ENTLASTUNG MEINER KOSTEN?
Wir sind ein nach § 45a SGB XI anerkannter Betreuungsdienst. Das bietet Ihnen große finanzielle Vorteile, die uns deutlich von anderen Agenturen unterscheiden.
Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, steht Ihnen je nach Pflegegrad Pflegegeld zu. Soweit Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst oder einen anerkannten Betreuungsdienst wie der SHD in Anspruch genommen werden, reduziert sich das Pflegegeld anteilig.
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Pflegegeld1 - 125 Euro monatlich (nur als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
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Pflegegeld2 - 316 Euro monatlich
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Pflegegeld3 - 545 Euro monatlich
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Pflegegeld4 - 728 Euro monatlich
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Pflegegeld5 - 901 Euro monatlich
Weil wir ein anerkannter Anbieter sind, können Sie sich den Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI über 125 Euro monatlich von Ihrer Pflegekasse erstatten lassen und so Ihre Kosten zusätzlich zum Pflegegeld reduzieren. Dazu muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, können Sie sich gerne an unsere Pflegedienstleitung Sandy Hipp wenden. Sie berät Sie gerne.
Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, können Sie durch eine Umwandlung von bis zu 40 Prozent Ihres Sachleistungsanspruchs, noch weit mehr Kosten von Ihrer Pflegekasse zurückerhalten. Seit dem 1. Januar 2022 bedarf es dafür keines besonderen Antrags mehr. Eine einfache Nachricht, die unserer Service-Rechnung beigefügt wird, genügt.
Durch die Umwandlung kürzt sich Ihr Pflegegeld um den gleichen Prozentsatz. Dass sich das dennoch lohnt, zeigt die Beispielkalkulation weiter unten.
Darüber hinaus können Sie jährlich bis zu € 20.000 als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Es entsteht Ihnen ein steuerlicher Vorteil von bis zu € 4.000 pro Jahr. Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden.
Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.
Weiterhin können Sie bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit bis zu € 1.612 pro Jahr als Verhinderungspflege bei der Pflegeversicherung geltend machen. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Wenn Sie diese nicht in Anspruch nehmen, steht Ihnen die Hälfte des Budgets ebenfalls zur Kostenreduzierung der Betreuung zur Verfügung: jährlich 806 Euro.
BEISPIELKALKULATION DES VERBLEIBENDEN EIGENANTEILS BEI PFLEGEGRAD 3
Weil wir ein nach § 45a SGB XI anerkannter Betreuungsdienst sind, können Sie nicht nur eine hohe Qualität unserer Dienstleistungen erwarten, sondern Sie kommen auch in den Genuss von Vorteilen, die uns von anderen Wettbewerbern unterscheiden. Die Erstattung des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro, sowie die Umwandlung von bis zu 40 Prozent
der Sachleistungen sind nur bei einem anerkannten Betreuungsdienst, wie der SHD, möglich. Die Vergleichsrechnung unten
zeigt Ihnen die Vorteile einer Umwandlung der Sachleistungen bei Pflegegrad 3. Wenn Sie bereits Sachleistungen durch
einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, wird die Berechnung etwas aufwendiger. Wir beraten Sie gerne.
KALKULATION OHNE 40% UMWANDLUNG SACHLEISTUNG:
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Monatlich Kosten der Betreuung ab --------------------------------------------------------------------------------------- 2.650,00 €
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abzüglich Entlastungbetrag nach § 45b SGB XI ------------------------------------------------------------ - 125,00 €
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ohne Umwandlung 40% Sachleistung nach § 45a SGB XI ------------------------------------- ./.
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abzüglich Pflegegeld bei Pflegegrad 3 -------------------------------------------------------------------------------- - 545,00 €
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1/12 der möglichen Steuerersparnis von bis zu € 4.000 jährlich ---------------------- - 333,33 €
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1/12 von € 1.612 für die jährliche Verhinderungspflege ---------------------------------------- - 134,33 €
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1/12 von € 806 jährlich, aus der Kurzzeitpflegepauschale ----------------------------------- - 67,16 €
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Für Sie verbleibender monatlicher Eigenanteil ------------------------------------------------------------------- 1.445,18 €
KALKULATION MIT 40% UMWANDLUNG SACHLEISTUNG:
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Monatlich Kosten der Betreuung ab --------------------------------------------------------------------------------------- 2.650,00 €
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abzüglich Entlastungbetrag nach§ 45b SGB XI ------------------------------------------------------------- - 125,00 €
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abzüglich Umwandlung 40% Sachleistung (PG3) nach § 45a SGB XI ------------ - 545,20 €
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abzüglich gekürztes Pflegegeld bei Pflegegrad 3 (60%) -------------------------------------------- - 327,00 €
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1/12 der möglichen Steuerersparnis von bis zu € 4.000 jährlich ---------------------- - 333,33 €
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1/12 von € 1.612 für die jährliche Verhinderungspflege ---------------------------------------- - 134,33 €
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1/12 von € 806 jährlich, aus der Kurzzeitpflegepauschale ----------------------------------- - 67,16 €
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Für Sie verbleibender monatlicher Eigenanteil ------------------------------------------------------------------- 1.117,98 €
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Ersparnis durch die Umwandlung der Sachleistungen -------------------------------------------------- 327,20 €
Hinweis: Während die Kosten für die Betreuung monatlich entstehen und das Pflegegeld, der Entlastungsbetrag sowie die Umwandlung auch monatlich nach Vorlage unserer Service-Rechnung an Sie gezahlt werden, kann der Betrag aus der Verhinderungspflege (1.612 Euro) und Kurzeitpflege (806 Euro) in einer Summe bei der Pflegekasse abgerufen werden.
Zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt legen Sie dann die Rechnung der Betreuungskraft bei der Pflegekasse vor.
Natürlich geht der Abruf der Mittel auch in Teilbeträgen.
Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss
die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612,00 Euro pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806,00 Euro (ca. 50 Prozent) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418,00 Euro zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von uns und/oder Ihrer Pflegekasse beraten. Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.
Um eine bessere Übersicht über Ihren Pflegebedarf zu erhalten, füllen Sie bitte unseren Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus.
RECHTLICHE HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Im Wesentlichen gibt es zwei rechtliche Modelle, unter denen eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte 24-Stunden-Betreuung) möglich ist:
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Entsendung
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Selbständigkeit
Das Model der Entsendung ist ein legaler Weg, um Betreuungskräfte nach Deutschland zu vermitteln. Meist wird es von reinen Vermittlern angeboten, da diese nicht selbst Betreuungskräfte vermitteln können, sondern hierfür ihre Partneragenturen im Ausland benötigen. Von dort werden die Betreuungskräfte dann nach Deutschland entsendet.
Anders als deutsche Agenturen, die lediglich vermitteln, bieten wir alle Leistungen aus einer Hand an. Das heißt, wir rekrutieren die Betreuungskräfte selbst und begleiten sie und unsere Kunden auch während der gesamten Betreuungszeit als persönliche Ansprechpartner.
Als deutscher Direktanbieter arbeiten wir seit 2007 mit dem Modell der Selbständigkeit der Betreuungskräfte, die hier in Deutschland ein Gewerbe angemeldet haben und auch in Deutschland ihr Einkommen versteuern. Selbständige Dienstleister unterliegen nicht dem Arbeitsrecht und können sowohl ihre Arbeitszeit als auch ihre Vergütung selbst bestimmen.
Das eine selbständige Tätigkeit von Seniorenbetreuungskräften möglich und absolut legal ist, haben bereits mehrere, auch höchstrichterliche Urteile bestätigt:
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Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28.9.2011, Az: B 12 R 17/09 R
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Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 7.3.2014, Az: 1 WS 179/13
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Urteil des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 18.2.2015 Az: L 7 R 225/11
Der Bereich der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft unterliegt in Deutschland leider bis heute keinen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich ein sogenanntes Hausbetreuungsgesetz. Dieses regelt
sehr genau, innerhalb welcher gesetzlichen Möglichkeiten eine Betreuung stattfinden kann. Die Selbständigkeit der Betreuungskräfte ist dabei eine Variante.
Wir lassen weder unsere Kunden noch unsere Betreuungskräfte im Regen stehen. Deshalb kümmern wir uns innerhalb der
SHD-Gruppe auch darum, dass die Betreuungskräfte allen an sie gestellten behördlichen Anforderungen (Gewerbe- und Wohnsitzanmeldung, Krankenversicherung, Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung, Gewerbehaftpflichtversicherung, Büroservice mit Buchhaltung, Steuer- und Rechtsberatung durch qualifizierte externe Partner) gerecht werden können.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Modellen finden Sie bei unserem Verband VHBP e.V.: